Sonstiger Sperrabfall

 

Sonstiger Sperrabfall:

sind Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände in haushaltsüblicher Art und Menge, die zum beweglichen Haushaltsinventar gehören und wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichts oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die Graue Tonne passen und deren Zerkleinerung unzumutbar ist.

Entsorgungsweg:

Beseitigung durch Verbrennung im Müllheizkraftwerk (Magdeburg)

Überlassungspflicht?

Ja – Sonstiger Sperrabfall ist Beseitigungsabfall, d. h. er kann keiner weiteren Verwertung mehr zugeführt werden. Als solcher ist dieser sowohl von privaten Haushalten als auch Gewerbetreibenden/ öffentlichen Einrichtungen dem Landkreis Stendal zur Entsorgung zu überlassen.

Abfuhr:

Abholung auf Abruf

  • Portofreie Anmeldung bei der ALS per Abrufkarte aus dem Abfallkalender
  • Abholung innerhalb von vier Wochen
  • Schriftliche Mitteilung des Abholtermins vom Entsorger eine Woche vorher
  • in städtischen Großwohnanlagen z. T. durch die Vermieter organisierte Sammlungen

Ihre Bereitstellung:

  • getrennt vom holzartigen Sperrmüll, denn für jede Sammelaktion wird ein separates Fahrzeug eingesetzt (es werden keine Container gestellt!)
  • Umfang maximal 3 m3 (was in etwa einer Zimmereinrichtung entspricht)
  • Einzelstücke:
    Höchstgewicht 70 kg
    max. Größe 2 m x 1,5 m x 0,75 m
  • so verpacken, stapeln, bündeln oder in geeigneter Weise geordnet bereitstellen, dass die Straße nicht verschmutzt wird und ein zügiges Verladen möglich ist
  • frühestens ab 18:00 Uhr vor dem und spätestens bis 6:00 Uhr am Abfuhrtag
  • am öffentlichen Straßenrand bzw. vom Landkreis zugewiesenen Bereitstellungsplatz

Gebühren für Abholung und Selbstanlieferung:

  • mit Karte aus Abfallkalender keine
  • bei Anlieferung ohne Karte siehe Gebühren

Selbstanlieferung: