+++Zur Info+++
Die nachstehend aufgeführten Informationen beziehen sich auf die am 28.01.2021 im Kreistag beschlossene Abfallgebührensatzung. Veröffentlicht wurde diese im Amtsblatt 4 vom 07. 02.2021 (Inhalt des Generalanzeigers).
Häufige Fragen zur Entsorgung
Eine Beschädigung des Abfallbehälters kann durch Eigen- oder Fremdverschulden entstehen. Bei Eigenverschulden ist der Ersatz des Behälters gebührenpflichtig. Bei Fremdverschulden durch den Entsorger werden keine Gebühren erhoben. In beiden Fällen ist die ALS über den Schaden schriftlich, per Fax oder E-Mail zu verständigen. Weiterhin steht unser dafür vorgesehenes Formular zur Verfügung.
Abfallbehälter können durch ein geeignetes Verschlusssystem vor unberechtigter Nutzung gesichert werden. Das hierbei zu verwendende System ist in Abstimmung mit der ALS auszuwählen und so anzubringen, dass eine ordnungsgemäße Entleerung nicht behindert wird. Weiterhin dürfen die Behälter beim Anbringen der Verschlusssicherung nicht beschädigt werden.
Abfallbehälter können durch ein geeignetes Verschlusssystem vor unberechtigter Nutzung gesichert werden. Das hierbei zu verwendende System ist in Abstimmung mit der ALS auszuwählen und so anzubringen, dass eine ordnungsgemäße Entleerung nicht behindert wird. Weiterhin dürfen die Behälter beim Anbringen der Verschlusssicherung nicht beschädigt werden.
Bei Nichtentsorgung einer Abfallart können mehrere Ursachen vorliegen:
- der Abfallbehälter stand nicht rechtzeitig zur Entsorgung bereit (bis 6:00 Uhr am Entsorgungstag)
- der Abfallbehälter wurde nicht gut sichtbar für die Entsorgung bereitgestellt
- im Abfallbehälter befanden sich Fehlwürfe (artfremde Abfälle); in diesem Fall wird durch den Entsorger ein Mängelschein auf den Behälter aufgeklebt
- extrem winterliche Verhältnisse
Grundsätzlich gilt:
Bei jeder Gestellung eines Abfallbehälter fallen keine Gebühren an.
Bei Tausch eines Behälters in eine andere Größe (bis 240l) fällt eine Umtauschgebühr in Höhe von 22,20 EUR an. Wird in die Größe 1,1m³ getauscht, beträgt die Gebühr 37,77 EUR.
Schwarze Abfallsäcke können in mehreren Verkaufstellen im Landkreis käuflich erworben werden. Die Verkaufsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier. Der genutzte Abfallsack kann dann zum nächsten Entsorgungstermin bereitgestellt werden. Die Entsorgungsgebühr wurde mit dem Erwerb des Sackes entrichtet.
In größeren Städten stehen in der Weihnachtszeit Container für die Entsorgung bereit. Wo sich diese befinden, erfahren Sie über die Presse bzw. auf unserer Homepage (Aktuell). Sollten Sie den Entsorgungstermin verpassen oder in Ihrem Ort erfolgt keine Bereitstellung von Containern, können Sie den Weihnachtsbaum, nachdem Sie ihn zerkleinert haben, über die Biotonne entsorgen.
Für Privathaushalte besteht die Möglichkeit der kostenlosen Abholung und Entsorgung von Sperrabfall (holzartig/sonstiger Sperrabfall) einmal pro Jahr mit einer maximalen Menge von 3 m3 mit Hilfe der Abholkarten, die sich im Abfallkalender für das aktuelle Jahr befinden. Nach Einreichung der Karten bekommen Sie innerhalb von 4 Wochen den Abholtermin schriftlich mitgeteilt. Weiterhin befinden sich im Abfallkalender Karten für die kostenfreie Selbstanlieferung von Sperrabfall bei der Abfallannahme- und Umladestation in Stendal. Hier beträgt die Menge für die kostenlose Anlieferung max. 1 m3.
In Großwohnanlagen organisiert der Vermieter Sperrabfallsammlungen.
Für die Entsorgung von Elektronikschrott haben Sie einmal im aktuellen Kalenderjahr die Möglichkeit der kostenlosen Abholung über die Abrufkarte aus Ihrem Abfallkalender. Bei Selbstanlieferung an der Abfallannahme und Umladestation in Stendal fallen keine Gebühren an.