+++Zur Info+++
Die nachstehend aufgeführten Informationen beziehen sich auf die am 17.11.2022 im Kreistag beschlossene Abfallgebührensatzung. Veröffentlicht wurde diese im Amtsblatt 34 vom 14.12.2022 (Inhalt des Generalanzeigers).
Häufige Fragen zur Entsorgung
Eine Beschädigung des Abfallbehälters kann durch Eigen- oder Fremdverschulden entstehen. Bei Eigenverschulden ist der Ersatz des Behälters gebührenpflichtig. Bei Fremdverschulden durch den Entsorger werden keine Gebühren erhoben. In beiden Fällen ist die ALS über den Schaden schriftlich, per Fax oder E-Mail zu verständigen. Weiterhin steht unser dafür vorgesehenes Formular zur Verfügung.
Die Bereitstellung der Abfallbehälter kann ab 18.00 Uhr vor bzw. bis 6:00 Uhr am Entsorgungstag erfolgen. Werden Sie früher bereitgestellt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Werden die Abfallbehälter später als 06:00 Uhr am Entsorgungstag zur Entleerung bereitgestellt und das Entsorgungsfahrzeug hat Ihre Straße bereits passiert, ist eine Nachentleerung nicht möglich.
Abfallbehälter können durch ein geeignetes Verschlusssystem vor unberechtigter Nutzung gesichert werden. Das hierbei zu verwendende System ist in Abstimmung mit der ALS auszuwählen und so anzubringen, dass eine ordnungsgemäße Entleerung nicht behindert wird. Weiterhin dürfen die Behälter beim Anbringen der Verschlusssicherung nicht beschädigt werden.
Bei Nichtentsorgung einer Abfallart können mehrere Ursachen vorliegen:
- der Abfallbehälter stand nicht rechtzeitig zur Entsorgung bereit (bis 6:00 Uhr am Entsorgungstag)
- der Abfallbehälter wurde nicht gut sichtbar für die Entsorgung bereitgestellt
- im Abfallbehälter befanden sich Fehlwürfe (artfremde Abfälle); in diesem Fall wird durch den Entsorger ein Mängelschein auf den Behälter aufgeklebt
- extrem winterliche Verhältnisse
Grundsätzlich gilt:
Bei jeder Gestellung eines Abfallbehälter fallen keine Gebühren an.
Bei Tausch eines Behälters in eine andere Größe (bis 240l) fällt eine Gebühr in Höhe von 24,84 EUR an. Wird in die Größe 1,1m³ getauscht, beträgt die Gebühr 42,40 EUR.
Beim Tausch eines Altpapierbehälters in ein größeres Volumen, fällt keine Gebühr an.
Schwarze Abfallsäcke können in mehreren Verkaufstellen im Landkreis käuflich erworben werden. Die Verkaufsstelle in Ihrer Nähe finden Sie hier. Der genutzte Abfallsack kann dann zum nächsten Entsorgungstermin bereitgestellt werden. Die Entsorgungsgebühr wurde mit dem Erwerb des Sackes entrichtet.
In größeren Städten stehen in der Weihnachtszeit Container für die Entsorgung bereit. Wo sich diese befinden, erfahren Sie über die Presse bzw. auf unserer Homepage (Aktuell). Sollten Sie den Entsorgungstermin verpassen oder in Ihrem Ort erfolgt keine Bereitstellung von Containern, können Sie den Weihnachtsbaum, nachdem Sie ihn zerkleinert haben, über die Biotonne entsorgen.
Für Privathaushalte besteht die Möglichkeit der kostenlosen Abholung und Entsorgung von Sperrabfall (holzartig/sonstiger Sperrabfall) einmal pro Jahr mit einer maximalen Menge von 3 m3 mit Hilfe der Abholkarten, die sich im Abfallkalender für das aktuelle Jahr befinden. Nach Einreichung der Karten bekommen Sie innerhalb von 4 Wochen den Abholtermin schriftlich mitgeteilt. Weiterhin befinden sich im Abfallkalender Karten für die kostenfreie Selbstanlieferung von Sperrabfall bei der Abfallannahme- und Umladestation in Stendal. Hier beträgt die Menge für die kostenlose Anlieferung max. 1 m3.
In Großwohnanlagen organisiert der Vermieter Sperrabfallsammlungen.
Für die Entsorgung von Elektronikschrott haben Sie einmal im aktuellen Kalenderjahr die Möglichkeit der kostenlosen Abholung über die Abrufkarte aus Ihrem Abfallkalender. Bei Selbstanlieferung an der Abfallannahme und Umladestation in Stendal fallen keine Gebühren an.