Bioabfälle:

sind kompostierbare Stoffe bioorganischen Ursprungs in haushaltsüblichen Mengen z. B. Küchenabfälle (ausgenommen Knochen) oder Gartenabfälle.

Entsorgungsweg:

Verwertung durch Kompostierung

Überlassungspflicht?

Ja – für private Haushalte, sofern keine Eigenkom-
postierung stattfindet

Nein – für Gewerbetreibende/öffentliche Einrichtungen, weil Verwertungsabfälle auch Dritten zur Verwertung überlassen werden können

Ihre Befüllung:

  • Deckel muss sich noch schließen lassen
  • Abfälle in Zeitungspapier einwickeln, locker einfüllen, nicht verdichten oder in die Tonne einstampfen
  • Tonne darf nicht zu schwer sein
    max. Einfüllgewicht:

60l-Behälter = 24 kg
120l-Behälter = 48 kg
240l-Behälter = 96 kg

Ihre Bereitstellung:

  •  frühestens ab 18:00 Uhr vor dem und spätestens bis 6:00 Uhr am Abfuhrtag
  • am öffentlichen Straßenrand bzw. vom Landkreis zugewiesenen Bereitstellungsplatz
  • Strauch- und Heckenschnitt (lose oder gebündelt) sowie Laub in Säcken neben der Biotonne zur Abholung bereitgestellt, werden nicht entsorgt!

Zusätzliche Entsorgungs-
möglichkeiten:

  • Eigenkompostierung
  • Selbstanlieferung von Gartenabfällen auf die Abfallannahme und Umladestation Stendal oder den Recyclinghöfen

Regel-Abfuhrrhythmus:

14-tägig (siehe Terminteil)

Vorhaltegebühr Bioabfall:

60l-Behälter

120l-Behälter

240l-Behälter

11,88 EUR/Jahr

23,76 EUR/Jahr

47,52 EUR/Jahr

Leerungsgebühr:

60l-Behälter

120l-Behälter

240l-Behälter

0,92 EUR/Leerung

1,84 EUR/Leerung

3,68 EUR/Leerung