Bioabfälle:
sind kompostierbare Stoffe bioorganischen Ursprungs in haushaltsüblichen Mengen z. B. Küchenabfälle (ausgenommen Knochen) oder Gartenabfälle.
Entsorgungsweg:
Verwertung durch Kompostierung
Überlassungspflicht?
Ja – für private Haushalte, sofern keine Eigenkom-
postierung stattfindet
Nein – für Gewerbetreibende/öffentliche Einrichtungen, weil Verwertungsabfälle auch Dritten zur Verwertung überlassen werden können
Ihre Befüllung:
- Deckel muss sich noch schließen lassen
- Abfälle in Zeitungspapier einwickeln, locker einfüllen, nicht verdichten oder in die Tonne einstampfen
- Tonne darf nicht zu schwer sein
max. Einfüllgewicht:
60l-Behälter = 24 kg
120l-Behälter = 48 kg
240l-Behälter = 96 kg
Ihre Bereitstellung:
- frühestens ab 18:00 Uhr vor dem und spätestens bis 6:00 Uhr am Abfuhrtag
- am öffentlichen Straßenrand bzw. vom Landkreis zugewiesenen Bereitstellungsplatz
- Strauch- und Heckenschnitt (lose oder gebündelt) sowie Laub in Säcken neben der Biotonne zur Abholung bereitgestellt, werden nicht entsorgt!
Zusätzliche Entsorgungs-
möglichkeiten:
- Eigenkompostierung
- Selbstanlieferung von Gartenabfällen auf die Abfallannahme und Umladestation Stendal oder den Recyclinghöfen
Regel-Abfuhrrhythmus:
14-tägig (siehe Terminteil)
Vorhaltegebühr Bioabfall:
60l-Behälter
120l-Behälter
240l-Behälter
11,88 EUR/Jahr
23,76 EUR/Jahr
47,52 EUR/Jahr
Leerungsgebühr:
60l-Behälter
120l-Behälter
240l-Behälter
0,92 EUR/Leerung
1,84 EUR/Leerung
3,68 EUR/Leerung