Restabfalltonne

Restabfall:
In die graue Tonne gehören alle Abfälle, die sich nicht wiederverwerten lassen, die also nach Abfalltrennung in Papier, Bioabfälle, Leichtverpackungen und Altglas übrig bleiben.
Entsorgungsweg:
Verbrennung im Müllheizkraftwerk
Überlassungspflicht?
Ja. Restabfall ist Beseitigungsabfall, d. h. er kann keiner weiteren Verwertung mehr zugeführt werden. Als solcher ist dieser sowohl von privaten Haushalten als auch von Gewerbetreibenden/öffentlichen Einrichtungen dem Landkreis Stendal zur Entsorgung zu überlassen.
Ihre Befüllung:
- Deckel muss sich noch schließen lassen;
- Abfälle nicht verdichten oder in die Tonne einstampfen;
- Tonne darf nicht zu schwer sein;
max. Einfüllgewicht:
40l Restabfallsack
60l Behälter
80l Behälter
120l Behälter
240l Behälter
1,1 m³ Behälter
16 kg
24 kg
32 kg
48 kg
96 kg
440 kg
Ihre Bereitstellung:
- frühestens ab 18:00 Uhr vor dem und spätestens bis 6:00 Uhr am Abfuhrtag
- am öffentlichen Straßenrand bzw. vom Landkreis zugewiesenen Bereitstellungsplatz
- 1,1 m3-Container angebremst
Regel-Abfuhrrhythmus:
4-wöchentlich (siehe Terminteil)
Leerungsgebühren:
40l-Sack
80l-Sack
60l-Behälter
80l-Behälter
120l-Behälter
240l-Behälter
1,1 m³-Behälter
2,10 EUR
4,20 EUR
2,07 EUR
2,76 EUR
4,14 EUR
8,28 EUR
37,95 EUR