+++Zur Info+++
Am 10.12.2020 wurde eine neue Abfallentsorgung- und Abfallgebührensatzung durch den Kreistag beschlossen. Diese wurde über das Amtsblatt 49 am 27.12.2020 (Inhalt des Generalanzeigers) veröffentlicht.
Die nachstehenden Angaben betreffen nur die Satzungen für das Jahr 2020.
Restabfalltonne

Restabfall:
In die graue Tonne gehören alle Abfälle, die sich nicht wiederverwerten lassen, die also nach Abfalltrennung in Papier, Bioabfälle, Leichtverpackungen und Altglas übrig bleiben.
Entsorgungsweg:
Verbrennung im Müllheizkraftwerk
Überlassungspflicht?
Ja. Restabfall ist Beseitigungsabfall, d. h. er kann keiner weiteren Verwertung mehr zugeführt werden. Als solcher ist dieser sowohl von privaten Haushalten als auch von Gewerbetreibenden/öffentlichen Einrichtungen dem Landkreis Stendal zur Entsorgung zu überlassen.
Ihre Befüllung:
- Deckel muss sich noch schließen lassen;
- Abfälle nicht verdichten oder in die Tonne einstampfen;
- Tonne darf nicht zu schwer sein;
max. Einfüllgewicht:
40l Restabfallsack
60l Behälter
80l Behälter
120l Behälter
240l Behälter
1,1 m³ Behälter
16 kg
24 kg
32 kg
48 kg
96 kg
440 kg
Ihre Bereitstellung:
- frühestens ab 18:00 Uhr vor dem und spätestens bis 6:00 Uhr am Abfuhrtag
- am öffentlichen Straßenrand bzw. vom Landkreis zugewiesenen Bereitstellungsplatz
- 1,1 m3-Container angebremst
Regel-Abfuhrrhythmus:
4-wöchentlich (siehe Terminteil)
Leerungsgebühren:
40l-Sack
80l-Sack
60l-Behälter
80l-Behälter
120l-Behälter
240l-Behälter
1,1 m³-Behälter
2,25 EUR
4,50 EUR
2,22 EUR
2,96 EUR
4,44 EUR
8,88 EUR
40,70 EUR