+++Zur Info+++

Am 10.12.2020 wurde eine neue Abfallentsorgung- und Abfallgebührensatzung durch den Kreistag beschlossen. Diese wurde über das Amtsblatt 49 am 27.12.2020 (Inhalt des Generalanzeigers) veröffentlicht.

Die nachstehenden Angaben betreffen nur die Satzungen für das Jahr 2020.

Babywindeln

 

Große Mengen Babywindeln zu entsorgen…?

…dann ab sofort ohne Gestellungs- bzw. Umtauschgebühr einen zusätzlichen oder größeren Restabfallbehälter anfordern!

Sie bezahlen die anfallende Miet-, Grund- und Leerungsgebühr des Restabfallbehälters entsprechend der veränderten Personenzahl im Haushalt, jedoch Sie

  • sparen die Gebühr für die zusätzliche Bereitstellung bzw. den Tausch eines Behälters (19,00 EUR)
  • nutzen statt schwarzer Restabfallsäcke (gebührenpflichtig) einen festen Restabfallbehälter und
  • sparen ebenfalls die Rücktauschgebühr!

Weshalb?

Familien mit Kleinkindern haben durch erhöhten Gebrauch von Windeln vorübergehend ein größeres Restmüllaufkommen und bereits dadurch eine höhere Gebührenbelastung. Der Landkreis Stendal will durch Erlass der Gestellungs- bzw. Umtauschgebühr diese Familien unterstützen!

Wie fordert man an?

Verwenden Sie entweder unser Anmeldeformular zum Download, das Formular aus dem Abfallkalender oder erstellen Sie ein formloses Schreiben.
Dabei teilen Sie bitte der ALS folgendes mit:

  • Vertragskontonummer
  • Name und Geburtsdatum Ihres Kindes
  • Größe (60, 80, 120, 240 Liter) der gewünschten zusätzlichen oder größeren Restabfalltonne

Für welche Kleinkinder?

Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren können diese Möglichkeit nutzen. Für die spätere Rückgabe bzw. den Rücktausch des Behälters spielt das Lebensalter dann keine Rolle mehr!

Wie meldet man ab?

Bitte nutzen Sie die Abmeldekarte im Abfallkalender für Abfallbehälter.

Gilt nicht…

  • für Haushalte mit Anschluss an eine Müllschleuse, weil diese ständig für Einwürfe verfügbar ist und
  • für Haushalte mit pflegebedürftigen bzw. behinderten Personen.