Unsere Aufgaben

 

Der Landkreis Stendal hat nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) die in seinem Gebiet anfallenden und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen im Rahmen seiner Pflichtaufgaben des eigenen Wirkungskreises zu entsorgen.

Der Landkreis hat seine kommunale Eigengesellschaft „ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH“ (ALS) mit der Erfüllung wesentlicher Pflichten mittels Geschäftsbesorgungsvertrag beauftragt.

Dazu gehören insbesondere

  • das Management für alle öffentlichen Abfallentsorgungsdienstleistungen im Landkreis,
  • die Abfallannahme und der Betrieb der Umladestation Stendal sowie von Recyclinghöfen,
  • der Betrieb der Sammelstelle gemäß ElektroG,
  • der Betrieb eines Zwischenlagers für gefährliche Abfälle,
  • der Abfallgebühreneinzug für den Landkreis Stendal,
  • die Öffentlichkeitsarbeit und die Abfallberatung,
  • die Stilllegung, Rekultivierung der kreiseigenen Deponien sowie die Erfüllung der damit verbundenen Nachsorgemaßnahmen.

Die ALS erfüllt die Aufgaben der Sammlung, der Beförderung und der Behandlung der Abfälle nicht selbst, sondern hat diese Entsorgungsleistungen an private Entsorgungsunternehmen vergeben. Dazu gehören:

  • das Sammeln und Befördern des Restabfalls zur Umladestation Stendal,
  • die thermische Behandlung der Restabfälle, des sonstigen Sperrabfalls sowie der gewerblichen Siedlungsabfälle im Müllheizkraftwerk Magdeburg-Rothensee,
  • das Sammeln, Befördern und Kompostieren der Bioabfälle,
  • das Sammeln, Befördern, Behandeln und Verwerten von Altpapier,
  • das Sammeln, Befördern, Behandeln und Verwerten von Holzabfall,
  • das Sammeln und Befördern von sonstigem Sperrabfall zur Umladestation,
  • das Befördern, Behandeln und Verwerten von Metallschrott,
  • das Sammeln und Befördern von Elektroaltgeräten,
  • das Befördern, Behandeln und Verwerten von Elektroaltgeräten der Gerätegruppen 1 und 5 nach ElektroG,
  • das Sammeln, Befördern und Behandeln gefährlicher Abfälle aus privaten Haushalten und in haushaltsanalogen Mengen des Gewerbes.

 

Die ALS – zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb

Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb erfüllt die ALS die in der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) festgelegten Anforderungen an Betriebsorganisation und Nachweiswesen, Ausstattung, Fachkunde und Zuverlässigkeit von Betriebsinhabern, Leitungspersonal sowie dem sonstigen Personal. Damit gewährleistet die ALS ein hohes Qualitätsniveau.