Elektroaltgeräte

Elektroaltgeräte:

sind alle Geräte

  • die über einen Netzstecker, eine Batterie, einen Akku oder eine Solarzelle betrieben werden;
  • überwiegend aus elektronischen Bauteilen bestehen;
    Leuchtstoffröhren

Gerätegruppen:

Zur getrennten Sammlung, Verwertung und Entsorgung hat der Gesetzgeber die Altgeräte in sechs Gruppen unterteilt:

Gerätegruppe 1
Wärmeüberträger, wie Kühlschränke, Radiatoren, Heizgeräte

Gerätegruppe 2
Bildschrme und Monitore

Gerätegruppe 3
Lampen

Gerätegruppe 4
Großgeräte, z.B. Elektroherd

Gerätegruppe 5
Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente

Gerätegruppe 6
Photovoltaikmodule

Entsorgungsweg:

Verwertung über die Hersteller

Überlassungspflicht?

Ja, sowohl für private Haushalte als auch Gewerbetreibende/öffentliche Einrichtungen

Abfuhr:

  • Portofreie Anmeldung bei der ALS per Abrufkarte aus dem Abfallkalender (außer Gerätegruppe 6)
  • Abholung innerhalb von vier Wochen
  • Schriftliche Mitteilung des Abholtermins vom Entsorger eine Woche vorher
  • in städtischen Großwohnanlagen teilweise durch die Vermieter organisierte Sammlungen

Ihre Bereitstellung:

  • in haushaltsüblichen Mengen
  • Elektrokleingeräte (Gerätegruppe 5) nur gemeinsam mit Elektrogroßgeräten
  • frühestens ab 18:00 Uhr vor dem und spätestens bis 6:00 Uhr am Abfuhrtag
  • am öffentlichen Straßenrand bzw. vom Landkreis zugewiesenen Bereitstellungsplatz

Gebühren für Abholung und Selbstanlieferung:

keine

Selbstanlieferung:

  • alle 6 Gerätegruppen an die Abfallannahme und Umladestation Stendal, wobei für die Gerätegruppe 6 im Vorfeld eine Abstimmung erfolgen muss
  • Gerätegruppe 1 – 5  beim Recyclinghof Seehausen, Havelberg, Tangermünde und Tangerhütte
  • Recyclinghof Osterburg und Bismark ausschließlich Gerätegruppe 5
  • die Abgabe von größere Mengen kann nur nach vorheriger Anmeldung bei der Abfallannahme und Umladestation Stendal erfolgen
  • keine Selbstanlieferungskarte erforderlich