Elektroaltgeräte
Elektroaltgeräte:
sind alle Geräte
- die über einen Netzstecker, eine Batterie, einen Akku oder eine Solarzelle betrieben werden;
- überwiegend aus elektronischen Bauteilen bestehen;
Leuchtstoffröhren
Gerätegruppen:
Zur getrennten Sammlung, Verwertung und Entsorgung hat der Gesetzgeber die Altgeräte in fünf Gruppen unterteilt:
Gerätegruppe 1
Hauhaltsgroßgeräte, automatische Ausgabegeräte
Gerätegruppe 2
Kühlgeräte, Sondergeräte wie Ölradiatoren
Gerätegruppe 3
Imformations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik
Gerätegruppe 4
Gasentladungslampen
Gerätegruppe 5
Haushaltskleingeräte, Beleuchtungskörper, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte, Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente
Entsorgungsweg:
Verwertung über die Hersteller
Überlassungspflicht?
Ja, sowohl für private Haushalte als auch Gewerbetreibende/öffentliche Einrichtungen
Abfuhr:
- Portofreie Anmeldung bei der ALS per Abrufkarte aus dem Abfallkalender
- Abholung innerhalb von sechs Wochen
- Schriftliche Mitteilung des Abholtermins vom Entsorger eine Woche vorher
- in städtischen Großwohnanlagen teilweise durch die Vermieter organisierte Sammlungen
Ihre Bereitstellung:
- in haushaltsüblichen Mengen
- Elektrokleingeräte (Gerätegruppe 5) nur gemeinsam mit Elektrogroßgeräten
- frühestens ab 18:00 Uhr vor dem und spätestens bis 6:00 Uhr am Abfuhrtag
- am öffentlichen Straßenrand bzw. vom Landkreis zugewiesenen Bereitstellungsplatz
Gebühren für Abholung und Selbstanlieferung:
keine
Selbstanlieferung:
- alle 5 Gerätegruppen ohne Gebühren an die Abfallannahme und Umladestation Stendal, Recyclinghof Seehausen und Recyclinghof Tangermünde
- die Abgabe von größere Mengen kann nur nach vorheriger Anmeldung bei der Abfallannahme und Umladestation Stendal erfolgen
- Elektrokleingeräte (Gerätegruppe 5) können ohne Gebühren bei allen Recyclinghöfen abgegeben werden
- keine Selbstanlieferungskarte erforderlich