Tipps & Tricks

  • Altgeräte dürfen nicht auseinandergebaut werden, weil z. B. bei Kühl- und Gefrierschränken ozonschädigendes FCKW entweichen könnte
  • Hersteller und Händler von Elektrogeräten sind verpflichtet, ihre verkauften Geräte zurückzunehmen und umweltgerecht zu entsorgen

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Ausgediente Elektroaltgeräte dürfen nicht über die graue Tonne entsorgt werden, denn sie enthalten umweltschädigende Stoffe wie z. B. Schwermetalle, Quecksilber, Blei, Cadmium oder FCKW. Altgeräte sind aber auch Quelle für wertvolle Rohstoffe wie
z. B. Silber, Stahlblech und vor allem Kupfer. Deshalb ist eine teilweise umweltgerechte Wiederverwertung möglich.
Kennzeichen für getrennte Sammlung auf den Geräten

 

Kostenloses Rücknahmesystem nach Elektro- und Elektronikgerätegesetz

  • Hersteller müssen Altgeräte kostenlos zurücknehmen und verwerten
  • Kommunen müssen Altgeräte erfassen und diese an festgelegten Übergabestellen an die Hersteller übergeben
  • Endverbraucher müssen Altgeräte einer getrennten Entsorgung zuführen
  • gesetzliches Ziel: Erfassung von 4 kg Altgeräte pro Einwohner und Jahr

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