Gefährliche Abfälle
Schadstoffe:
sind Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosiv oder brennbar sind. Diese Abfälle dürfen nicht in der grauen Tonne oder in Wertstoffbehältern entsorgt werden, sondern werden einer gesonderten Entsorgung zugeführt.
Sie sind an den viereckigen, orangefarbenden Gefahrenzeichen oder an den Hinweisen, wie z. B. „entzündlich“, „reizt die Augen“ oder „gesundheitsschädlich beim Einatmen“, zu erkennen.
Entsorgungsweg:
Beseitigung
Überlassungspflicht?
Ja – Schadstoffe sind überwiegend Beseitigungsabfall, d. h. sie können keiner weiteren Verwertung mehr zugeführt werden und sind als solche von privaten Haushalte und auch von Gewerbetreibenden/ öffentlichen Einrichtungen dem Landkreis Stendal zur Entsorgung zu überlassen.
Abfuhr:
Das Schadstoffmobil tourt 1 x pro Jahr durch den Landkreis mit Haltepunkten in den Gemeinden (siehe Abfuhrtermine).
Ihre Übergabe:
- stets in verschlossenen und beschrifteten Behältnissen mit bis zu max. 10 kg Gewicht oder 10 l Volumen
- an das Fachpersonal am Schadstoffmobil, nie unbeaufsichtigt am Standort abgestellt
- möglichst in Originalbehältern zur besseren Identifizierung
- kein Umfüllen der Stoffe am Schadstoffmobil
Gebühren für Abholung durch Schadstoffmobil und Selbstanlieferung:
private Haushalte keine (pro Anlieferung bis 20 kg);
darüber hinaus siehe Abfallgebührensatzung LK Stendal
Gewerbetreibende
siehe Abfallgebührensatzung LK Stendal
Selbstanlieferung:
- auf die Abfallannahme und Umladestation Stendal
Anlieferungszeiten Gefährliche Abfälle
Montag bis Freitag
08:00 bis 15:00 Uhr
Samstag
08:00 bis 11:00 Uhr - Hinweis:
Abgabe von Asbest, Mineralfasern und teerhaltigen Abfällen gegen Gebühr möglich - Asbest und Mineralfasern müssen komplett verpackt sein (Verpackungsmaterial kann auf der Abfallannahme und Umladestation Stendal gegen Gebühr erworben werden)
- nähere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefonnummer 03931/212056