Bei extremen winterlichen Witterungsbedingungen:
Ihre Mitwirkung bei der Abfallentsorgung im Winter

Auch in strengen Wintermonaten soll die Abfallentsorgung für jeden Haushalt im Landkreis möglichst reibungslos funktionieren. Bei starkem Schneefall und Glatteis kann es passieren, dass im gesamten Kreisgebiet die Abfallentsorgung trotz verstärkter Bemühungen nur bedingt durchgeführt werden kann. Oftmals sind Straßen nicht befahrbar, der Transport der Abfallbehälter zum Fahrzeug ist durch vereiste Schneewälle am Bordstein verhindert oder aber der Inhalt der Abfalltonnen ist festgefroren. Wenn diese Witterungsverhältnisse herrschen und die Entsorgung nicht immer und überall vollständig möglich ist, bitten wir um Verständnis. Die beauftragten Entsorger sind vor Ort auf die Unterstützung der Bürger angewiesen.

Deshalb werden alle Bürger vorsorglich um Mithilfe gebeten:

  • Abfallbehälter und Zugänge vom Abfallbehälter zum Fahrbahnrand sind unbedingt vom Schnee freizuräumen. Die Müllwerker müssen die Abfallbehälter vom Fußweg direkt zum Entsorgungsfahrzeug auf die Straße rollen können.
  • Bringen Sie Abfallbehälter, sofern möglich und zumutbar, zur nächsten für Entsorgungsfahrzeuge befahrbaren Straße, wenn in Nebenstraßen nicht eingefahren werden kann, weil diese nicht beräumt, vereist oder für Entsorgungsfahrzeuge (mit einer Breite bis zu 3 m) wegen der Schneemassen zu schmal geworden sind.
  • Lassen Sie Abfallbehälter bei Nichtentleerung 1 Tag über den Entsorgungstermin hinaus stehen. Die Entsorgungstouren können bis in den späten Nachmittag dauern oder sich sogar auf den nächsten Tag verschieben.

 

Was tun, wenn die Abfuhr wegen winterlich bedingter Straßenzustände ausfällt und eine Nachentsorgung über eine zusätzliche Tour nicht möglich ist?

  • Sofern eine Nachentsorgung nicht möglich ist, müssen die Abfälle bis zum nächsten Entsorgungstermin zwischengelagert und dann erneut zur Abfuhr bereitgestellt werden.
  • Restabfälle und Bioabfälle können (situationsbedingt) auch in „schwarzen Restabfallsäcken“ mit dem Aufdruck
  • „Öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Stendal“ gesammelt werden. Diese können dann bei der nächstmöglichen Abfuhr neben die Restabfalltonne bereitgestellt oder auf den Recyclinghöfen abgegeben werden. 
  •  Wenn die Abfuhr über einen längeren Zeitraum wegen Nichtbefahrbarkeit einzelner Straßen bzw. Ortslagen nicht möglich war, melden Sie sich bitte bei unserer Abfallberatung telefonisch unter
    03937 2502-71.  

Achten Sie bitte unbedingt auch auf die Hinweise in der regionalen Presse!
Der Landkreis Stendal und die ALS bitten um Ihr Verständnis und um Ihre Mithilfe bei diesen eventuell uns alle treffenden extremen Witterungsbedingungen.

Bei NICHT-Befahrbarkeit einzelner Straßen in den Ortslagen Stendal, Tangermünde und Havelberg können Sammelpunkte genutzt werden.

In der Stadt Tangermünde

1.

Heinrich-Heine-Platz

Einmündung Leipardstraße oder Rathenaustraße

2.

Theodor-Fontane-Straße

Einmündung Breitscheidstraße oder Ulrichstraße

3.

Blumenthalstraße

Einmündung Rosa-Luxemburg-Straße oder Einmündung Arneburger Straße

4.

Karl-Liebknecht-Straße

Einmündung Jordanstraße oder wie 3.
(gleiche Sammelpunkte)

5.

Bleichenberg

Einmündung Hünerdorfer Straße
gekennzeichnet mit Halteverbot!