Holzartiger Sperrabfall
Holzartiger Sperrabfall:
sind Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände in haushaltsüblicher Art und Menge
- aus Holz, auch behandelt und beschichtet, wie Schränke, Tische, Stühle und sonstige Holzgegenstände wie z. B. Kisten, Regalbretter
- die wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichts oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die graue Tonne passen und deren Zerkleinerung unzumutbar ist.
Entsorgungsweg:
Altholzverwertung je nach Qualitätsklasse in Holzheizkraftwerken
Überlassungspflicht?
Ja – für private Haushalte, weil sämtliche Abfälle (Verwertungs- und Beseitigungsabfälle) gegenüber dem Landkreis Stendal zur Entsorgung zu überlassen sind.
Nein – für Gewerbetreibende/öffentliche Einrichtungen, weil Verwertungsabfälle Dritten zur Verwertung überlassen werden können.
Abfuhr:
Abholung auf Abruf
- Portofreie Anmeldung bei der ALS per Abrufkarte aus dem Abfallkalender
- Abholung innerhalb von vier Wochen
- Schriftliche Mitteilung des Abholtermins vom Entsorger eine Woche vorher
- in städtischen Großwohnanlagen z. T. durch die Vermieter organisierte Sammlungen
Ihre Bereitstellung:
- getrennt vom sonstigen Sperrmüll, denn für jede Sammelaktion wird ein separates Fahrzeug eingesetzt (es werden keine Container gestellt!)
- Umfang maximal 3 m3 (was in etwa einer Zimmereinrichtung entspricht)
- Einzelstücke:
Höchstgewicht 70 kg
max. Größe 2 m x 1,5 m x 0,75 m - so verpacken, stapeln, bündeln oder in geeigneter Weise geordnet bereitstellen, dass die Straße nicht verschmutzt wird und ein zügiges Verladen möglich ist
- frühestens ab 18:00 Uhr vor dem und spätestens bis 6:00 Uhr an dem Abfuhrtag
- am öffentlichen Straßenrand bzw. vom Landkreis zugewiesenen Bereitstellungsplatz
Gebühren für Abholung und Selbstanlieferung:
- mit Karte aus Abfallkalender keine
- bei Anlieferung ohne Karte siehe Gebühren
Selbstanlieferung:
- an die Abfallannahme und Umladestation Stendal oder den Recyclinghöfen (siehe Auswahl „Recyclinghöfe“)