Holzartiger Sperrabfall

 

Holzartiger Sperrabfall:

sind Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände in haushaltsüblicher Art und Menge

  • aus Holz, auch behandelt und beschichtet, wie Schränke, Tische, Stühle und sonstige Holzgegenstände wie z. B. Kisten, Regalbretter
  • die wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichts oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die graue Tonne passen und deren Zerkleinerung unzumutbar ist.

Entsorgungsweg:

Altholzverwertung je nach Qualitätsklasse in Holzheizkraftwerken

Überlassungspflicht?

Ja – für private Haushalte, weil sämtliche Abfälle (Verwertungs- und Beseitigungsabfälle) gegenüber dem Landkreis Stendal zur Entsorgung zu überlassen sind.

Nein – für Gewerbetreibende/öffentliche Einrichtungen, weil Verwertungsabfälle Dritten zur Verwertung überlassen werden können.

Abfuhr:

Abholung auf Abruf

  • Portofreie Anmeldung bei der ALS per Abrufkarte aus dem Abfallkalender
  • Abholung innerhalb von vier Wochen
  • Schriftliche Mitteilung des Abholtermins vom Entsorger eine Woche vorher
  • in städtischen Großwohnanlagen z. T. durch die Vermieter organisierte Sammlungen

Ihre Bereitstellung:

  • getrennt vom sonstigen Sperrmüll, denn für jede Sammelaktion wird ein separates Fahrzeug eingesetzt (es werden keine Container gestellt!)
  • Umfang maximal 3 m3 (was in etwa einer Zimmereinrichtung entspricht)
  • Einzelstücke:
    Höchstgewicht 70 kg
    max. Größe 2 m x 1,5 m x 0,75 m
  • so verpacken, stapeln, bündeln oder in geeigneter Weise geordnet bereitstellen, dass die Straße nicht verschmutzt wird und ein zügiges Verladen möglich ist
  • frühestens ab 18:00 Uhr vor dem und spätestens bis 6:00 Uhr an dem Abfuhrtag
  • am öffentlichen Straßenrand bzw. vom Landkreis zugewiesenen Bereitstellungsplatz

Gebühren für Abholung und Selbstanlieferung:

  • mit Karte aus Abfallkalender keine
  • bei Anlieferung ohne Karte siehe Gebühren

Selbstanlieferung: