+++Zur Info+++
Am 10.12.2020 wurde eine neue Abfallentsorgung- und Abfallgebührensatzung durch den Kreistag beschlossen. Diese wurde über das Amtsblatt 49 am 27.12.2020 (Inhalt des Generalanzeigers) veröffentlicht.
Die nachstehenden Gebühren betreffen nur die Satzungen für das Jahr 2020.
Gebühren Recyclinghöfe
Abfallart
Selbstanliefe-
rungskarte
Kleinmenge bis 100 l
(pro 100 Liter)
Kleinmenge
bis 1 m³
(pro 1 m³)
Kleinmenge bis 3 m³
(pro Anlieferung)
Metall/Schrott
–
ohne Gebühr
ohne Gebühr
ohne Gebühr
Elektroaltgeräte
ohne Gebühr
ohne Gebühr
ohne Gebühr
ohne Gebühr
Gartenabfall (Baum-, Strauch-, und Heckenschnitt, Grünabfälle, Laub)
mit
ohne Gebühr
ohne Gebühr
14,50 €
ohne
2,00 €
4,50 €
14,50 €
Holzartiger Sperrabfall (Schränke, Tische, Stühle, Regale, Bettgestelle, Lattenroste, zerlegte Holzmöbelteile u.ä.)
mit
ohne Gebühr
ohne Gebühr
20,00 €
ohne
3,00 €
8,50 €
20,00 €
Vermischter Sperrabfall (Sessel, Sofas, Matratzen, Teppiche, Fußbodenbeäge aus PVC und Linoleum, Wäschekörbe, Federbetten, Bügelbretter, Gartenmöbel aus Kunststoff u.ä. )
mit
ohne Gebühr
ohne Gebühr
29,00 €
ohne
4,50 €
12,00 €
29,00 €
Sonstiger Beseitigungsabfall (Abfälle aus Renovierungsarbeiten, Tapeten, PVC-Leisten u.ä.)
ohne
4,50 €
12,00 €
29,00 €
rein mineralischer und Bau- und Abbruchabfall (Kies, Mörtel, Fliesen, Keramik, Sanitärkeramik, Dachpfannen, Mauerbrücken, Betonaufbruch, Gehwegplatten, Ziegelsteine u.ä.)
– bis max. 500 kg
–
Kleinmenge
bis 100 Liter
6,00 €
Kleinmenge
bis max.
500 kg
18,00 €
–
gemischter Bau- und Abbruchabfall (keine Annahme an Recyclinghöfen, nur AUS)
– bis max. 500 kg
–
9,00 €
24,50 €
49,00 €
Altholz (unbehandeltes Holz )
–
3,00 €
8,50 €
20,00 €