Umfrage zur Verbrennung von Gartenabfällen im Landkreis Stendal
Sehr geehrte Damen und Herren,
derzeit ist es im Landkreis Stendal möglich, im Zeitraum vom 1. Februar bis 15. März sowie 15. Oktober bis 30. November jeweils 1 x pro genannten Zeitraum, seine Gartenabfälle mittwochs oder samstags in der Zeit von 09:00 bis 18:00 Uhr für maximal 2 Stunden zu verbrennen. Die rechtliche Grundlage hierfür ist die Verbrennungsverordnung des Landkreises Stendal.
Die Verordnung über das Verbrennen bestimmter pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Flächen im Landkreis Stendal stellt für die Einen eine einfache und günstige Entsorgungsmöglichkeit dar, für die Anderen ist es eine gesundheits- und umweltgefährdende Entsorgung, welche nicht mehr zeitgemäß ist.
Daher soll eine Entscheidung zur weiteren Handhabung der Verbrennungsverordnung getroffen werden und Sie, sehr geehrte Damen und Herren, werden in die Entscheidungsfindung mit Hilfe der Umfrage einbezogen, die bis 15.04.2025 stattfindet.
Zur Auswahl stehen 2 Möglichkeiten:
- Fortführung der Verbrennungsverordnung
- Abschaffung der Verbrennungsverordnung
Sie können Ihre Stimme nur 1 Mal abgegeben und die Umfrage erfolgt anonym.