Melanin-Fußbodenbelag


Ist der Fußbodenbelag lose verlegt, gehört er zum sonstigen Sperrabfall.

Ist der Belag verklebt, d.h. fest mit dem Haus verbunden, gehört er zum gemischten Bauabfall. Diesen können Sie nur an der Abfallannahme und Umladestation in Stendal gegen Gebühr abgeben.