Infektiöser Abfall
Gegenstände aus Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen wie Spritzen, Tupfer, Verbände etc., die mit Erregern ansteckender Krankheiten infiziert sein können, müssen als gewerblicher Sonderabfall entsorgt werden.
Gegenstände aus Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen wie Spritzen, Tupfer, Verbände etc., die mit Erregern ansteckender Krankheiten infiziert sein können, müssen als gewerblicher Sonderabfall entsorgt werden.