Billiardtisch
Billardtische gehören zum sonstigen Sperrabfall. Eine Abholung mit Hilfe der Abrufkarte aus dem Abfallkalender ist nicht möglich. Ein solcher Tisch überschreitet das maximal zulässige Gewicht für Einzelstücke von 70 kg zur Abholung; auch die Größe entspricht nicht der maximalen Größe von 2,00m x 1,50m x 0,75m entsprechend der Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Stendal PDF.
Billardtische können über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe (siehe Gelbe Seiten) entsorgt werden.
Abfallart: Sonstiger Sperrabfall