Asbest
In gebundener Form stellt Asbest keine unmittelbare Gesundheitsgefahr dar. Beim Abbruch von Gebäuden oder bei der Demontage von Geräten werden die krebserregenden Fasern in größeren Mengen freigesetzt. Beim Einatmen dieser Staubpartikel besteht eine erhebliche Gesundheitsgefahr. Demontieren Sie keine Geräte mit Asbest (bis 1978 in Nachtspeicheröfen u.a. Geräten eingebaut) selbst; wenden Sie sich für den Abbau an Fachfirmen (Gelbe Seiten).
Asbest/Asbestzementprodukte (gefährliche Abfälle) aus Privathaushalten werden in Kleinmengen bis zu 500 kg/Jahr an der Abfallannahme und Umladestation in Stendal kostenpflichtig angenommen.
Die asbesthaltigen Produkte müssen verpackt in Plattensäcken oder Big–Bags angeliefert werden. Asbest wird nur in komplett verpacktem Zustand angenommen.
Abfallart: Gefährliche Abfälle (Schadstoffe)