Altöl


Nutzen Sie die Rücknahmeverpflichtung des Handels durch die Altölverordnung. Gegen Vorlage der Kaufquittung kann eine entsprechende Menge Altöl zurück gegeben werden. Besser jedoch lassen Sie den Ölwechsel von einem Fachbetrieb durchführen. Auslaufendes Öl belastet das Abwasser und gefährdet das Grundwasser.

Altöle können als Schadstoffe (gefährliche Abfälle) am Schadstoffmobil oder bei der Abfallannahme und Umladestation in Stendal bis zu einem Gesamtgewicht pro Abgabe von 20 kg entsorgt werden. Grundsätzlich besteht ein Vermischungsverbot mit anderen Ölen/Abfällen.

Abfallart: Gefährliche Abfälle (Schadstoffe)