Gebühren für private Haushalte für die Jahre 2026 bis 2027 (Auszug)
Die nachstehend aufgeführten Gebühren beziehen sich auf die am 19.11.2025 im Kreistag beschlossene Abfallgebührensatzung. Veröffentlicht wurde diese im Amtsblatt 26 vom 20.11.2025 (Inhalt des Generalanzeigers).
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Gebühren finden Sie hier.
Grundgebühr
Die Höhe der Grundgebühr bemisst sich nach der Anzahl der auf dem Grundstück mit Wohnsitz (alleinigem oder Nebenwohnsitz) amtlich gemeldeten Personen.
je gemeldeter Person pro Kalenderjahr:
35,40 EUR
Restabfall
Leerungsgebühren
Je Leerung werden folgende Gebühren erhoben:
60 Liter Behälter
80 Liter Behälter
120 Liter Behälter
240 Liter Behälter
1,1 kbm Behälter
2,31 EUR
3,08 EUR
4,62 EUR
9,24 EUR
42,35 EUR
Mindestleerung ML (Mindestinanspruchnahme)
Pro Person auf einem angeschlossenen Grundstück gilt ein Mindestleerungsvolumen von 240 Liter/Jahr.
In der folgenden Übersicht können Sie die Anzahl der Mindestleerung bis zu 7 Personen nachlesen. Leben auf einem Grundstück 8 bis 13 Personen, ist ein 240l-Restabfallbehälter zur Erreichung des Mindestleerungsvolumens aus. Bei mehr als 13 Personen ist die Behälteranzahl zu erhöhen.
-* Behältergröße zur Erreichung des Mindestleerungsvolumens nicht ausreichend
Restabfallsäcke (Gebühr pro Sack)
Die Gebühr für einen zugelassenen Restabfallsack beträgt
40 Liter
2,50 EUR
80 Liter
5,00 EUR
Bioabfall
Vorhaltegebühr Bioabfall
Je Bioabfallbehälter betragen die Gebühren pro Jahr
60 Liter Behälter
120 Liter Behälter
240 Liter Behälter
12,84 EUR/Jahr
25,68 EUR/Jahr
51,36 EUR/Jahr
Leerungsgebühren
Je Leerung werden folgende Gebühren erhoben
60 Liter Behälter
120 Liter Behälter
240 Liter Behälter
1,21 EUR
2,42 EUR
4,84 EUR
Weitere Gebühren
Behältertausch
Je Tausch eines Abfallbehälters (außer Altpapier beim Tausch in einen größeren Behälter) gelten folgende Gebühren:
60 Liter/80 Liter/120 Liter/240 Liter-Behälter
1,1 kbm Behälter
27,49 EUR
47,33 EUR
Sonderleerung
Für Sonderleerungen von fehlbefüllten Behältern für Bioabfall oder Altpapier oder Sonderleerung eines Restabfallbehälters werden folgende Gebühren erhoben
60 Liter-Behälter
80 Liter-Behälter
120 Liter-Behälter
240 Liter-Behälter
1,1 kbm-Behälter
11,90 EUR
12,81 EUR
14,63 EUR
20,09 EUR
68,39 EUR
Schlossnutzungsgebühr
Für die Nutzung verschließbarer Behälter werden folgende Gebühren erhoben
60 Liter/80 Liter/120 Liter/240 Liter-Behälter
1,1 kbm Behälter
4,92 EUR/Jahr
9,24 EUR/Jahr