Berechnung der Abfallgebühren für Gewerbetreibende
Die nachstehend aufgeführten Gebühren beziehen sich auf die am 28.01.2021 im Kreistag beschlossene Abfallgebührensatzung. Veröffentlicht wurde diese im Amtsblatt 4 vom 07. 02.2021 (Inhalt des Generalanzeigers).
In die Berechnung der Restabfallgebühren für das Kalenderjahr für Gewerbetreibende werden mehrere Komponenten einbezogen.
Einwohnergleichwert (EGW)
Der Einwohnergleichwert für Gewerbebetreibende wird definiert aus der Art des Gewerbes (z.B. öffentliche Einrichtungen, Gastronomiebereich, Dienstleistungsbetrieb). Weiterhin fließt bei der Berechnung des EGW ein festgesetzter Maßstab ein, der u.a. die Anzahl der Beschäftigen, die Anzahl der Plätze (in gastronimischen Einrichtungen) und die Anzahl der Betten berücksichtigt. Der EGW bildet sich abschließend aus der Kombination von Gewerbeart und Maßstab.
Grundgebühr je EGW pro Kalenderjahr
30,84 EUR
MindestEntleerungsVolumen
pro EGW/Jahr (MEV)
240l
Restabfall
Leerungsgebühren
Je Leerung werden folgende Gebühren erhoben:
Behältergröße
60 l
80 l
120 l
240 l
1,1 m³
pro Leerung
2,07 EUR
2,76 EUR
4,14 EUR
8,28 EUR
37,95 EUR
Berechnung Jahresgebühr
