Gebühren für Gewerbe für die Jahre 2023 bis 2025 (Auszug)
Die nachstehend aufgeführten Gebühren beziehen sich auf die am 17.11.2022 im Kreistag beschlossene Abfallgebührensatzung. Veröffentlicht wurde diese im Amtsblatt 34 vom 14.12.2022 (Inhalt des Generalanzeigers).
Grundgebühr
Die Höhe der Grundgebühr bemisst sich bei Anfallstellen aus anderen Herkunftsbereichen (siehe Anlage 4 der Abfallgebührensatzung – AES -) nach dem der Anfallstelle zuzurechnenden Einwohnergleichwerte (EGW).
je EGW pro Kalenderjahr:
33,36 EUR
Restabfall
Leerungsgebühren
Je Leerung werden folgende Gebühren erhoben:
60 Liter Behälter
80 Liter Behälter
120 Liter Behälter
240 Liter Behälter
1,1 kbm Behälter
2,16 EUR
2,88 EUR
4,32 EUR
8,64 EUR
39,60 EUR
Mindestleerung ML (Mindestinanspruchnahme)
Pro EGW auf einem angeschlossenen Grundstück gilt ein Mindestleerungsvolumen von 240 Liter/Jahr.
In der folgenden Übersicht können Sie die Anzahl der Mindestleerung bis zu 7 EGW nachlesen. Liegt der EGW-Wert zwischen 8 bis 13, sollte mindestens 1 240l-Restabfalltonne zur Verfügung stehen. Ist der EGW-Wert größer als 13 ist ein Behälter nicht mehr aussreichend, um das Mindestleerungsvolumen zu erreichen. Ein weiterer Behälter sollte vor Ort sein.
Sollten Sie eine Beratung benötigen, melden Sie sich bitte bei unserem Kundenservice 03937 – 250 71
-* Behältergröße zur Erreichung des Mindestleerungsvolumens nicht ausreichend
Restabfallsäcke (Gebühr pro Sack)
Die Gebühr für einen zugelassenen Restabfallsack beträgt
40 Liter
2,15 EUR
80 Liter
4,30 EUR
Bioabfall
Biobehälternutzungsgebühr
Je Bioabfallbehälter betragen die Vorhaltegebühren pro Jahr
60 Liter Behälter
120 Liter Behälter
240 Liter Behälter
11,88 EUR/Jahr
23,76 EUR/Jahr
47,52 EUR/Jahr
Leerungsgebühren
Je Leerung werden folgende Gebühren erhoben
60 Liter Behälter
120 Liter Behälter
240 Liter Behälter
0,92 EUR
1,84 EUR
3,68 EUR
Weitere Gebühren
Behältertausch
60 Liter/80 Liter/120 Liter/240 Liter-Behälter
1,1 kbm Behälter
24,84 EUR
42,40 EUR
Sonderleerung
Für Sonderleerungen von fehlbefüllten Behältern für Bioabfall oder Altpapier oder Sonderleerung eines Restabfallbehälters werden folgende Gebühren erhoben
60 Liter-Behälter
80 Liter-Behälter
120 Liter-Behälter
240 Liter-Behälter
1,1 kbm-Behälter
7,67 EUR
8,40 EUR
9,85 EUR
14,23 EUR
51,08 EUR
Schlossnutzungsgebühr
Für die Nutzung verschließbarer Behälter werden folgende Gebühren erhoben
60 Liter/80 Liter/120 Liter/240 Liter-Behälter
1,1 kbm Behälter
4,28 EUR/Jahr
8,32 EUR/Jahr