Der Ansprechpartner für die Entsorgung von Leichtverpackungsabfällen ist die Firma

Recyclinghof Farsleben GmbH
Servicehotline 0800 – 28 18 700
lvp@recyclinghof-farsleben.de

Bei Bedarf einer gelben Tonne können Sie sich bei der ALS Dienstleistungsgesellschaft mbH melden. Ihre Angaben werden aufgenommen und an die Recyclinghof Farsleben GmbH weitergegeben.

Für die Nichtentsorgung können mehrere Ursachen vorliegen:

  • der Behälter stand nicht rechtzeitig zur Entsorgung bereit (bis 06.00 Uhr) am Entsorgungstag)
  • der Behälter ist beschädigt
  • der Behälter  wurde nicht gut sichtbar oder nicht an der öffentlichen Straße für die Entsorgung bereitgestellt
  • im Behälter befinden sich Fehlwürfe (artfremde Abfälle); in diesem Fall wird durch den Entsorger ein Mängelschein auf den Behälter aufgeklebt
  • Nichtbefahrbarkeit  der öffentlichen Zuwegung  z.B. wegen extrem schlechter Winterverhältnisse, parkende Fahrzeuge, Baustellen , etc.

NEIN. Die gelbe Tonne wurde grundstücksbezogen aufgestellt. Die Mitnahme zu einem anderen Wohnort ist nicht gestattet. Sollte die Mitnahme widerrechtlich erfolgen, wird der Behälter nicht geleert und kostenpflichtig rückgeholt.

Grundsätzlich ist es nicht gestattet, Anbauten mit Hilfe von Bohrungen an den gelben Tonnen vorzunehmen. Wird dies vom Nutzer getätigt, handelt es sich um eine Sachbeschädigung. Für Sachbeschädigungen kann Sie der Entsorger für Leichtverpackungen finanziell in die Haftung nehmen.

Der Handel bietet z.B. Mülltonnenschlösser an, die einfach an den Tonnenrand geklemmt und verschlossen werden können. Diese müssen am Entsorgungstag entfernt werden, um die Leerung zu ermöglichen.

Für Privathaushalte werden 240l-Tonnen aufgestellt; in Großwohnanlagen stehen 1,1m³-Behälter bereit. Andere Tonnengrößen gibt es nicht.

Bei defekten Tonnen können Sie sich an die Firma Recyclinghof Farsleben GmbH, Servicehotline 0800 – 28 18 700 oder email lvp@recyclinghof-farsleben.de wenden.

Bei Einfamilienhäusern erfolgt grundsätzlich die Ausstattung mit einer gelben Tonne. Wird eine weitere gelbe Tonne benötigt, ist der Mehrbedarf entscheidend.

Nein. Die gelbe Tonne ist eine Gemeinschaftstonne. Handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus, so steht die gelbe Tonne allen Mietern gleichrangig zur Verfügung. Es ist nicht zulässig anderen Mietern den Zugang zu verwehren.