Informationen zur Sammlung von Alttextilien (Altkleider)
In den vergangenen Wochen sind in verschiedenen Medien Informationen über die zukünftige Ausrichtung der Alttextilsammlung veröffentlicht worden. Die Art und Weise der Berichterstattung hat dazu geführt, dass ein Großteil der Bürger die bisherigen Sammelpunkte für Alttextilien mit Altkleidern überstrapaziert haben und viele Säcke und Tüten neben den Sammelcontainern gestellt haben, ohne daran zu denken, dass dies zu einer enormen Verschmutzung der Flächen geführt hat. Weiterhin hatten viele Bürger Bedenken, in ihren Restabfallbehälter verschmutzte oder zerschlissene Textilien zu entsorgen, in der Folge, dass sie eine Strafe zahlen müssen oder der Behälter nicht geleert wird.
Mit den folgenden Informationen möchten wir Sie aufklären, um der Schärfe in den Berichterstattungen entgegen zu wirken.
Die wichtigste Information für Sie:
Es bleibt alles so, wie es war!
Neue Alttextilverordnung und warum alles so bleibt wie es ist!
Ab dem Jahr 2025 tritt eine neue EU-Richtlinie bzgl. der Handhabung von Alttextilien in Kraft. Sie gilt für die ganze EU und zielt besonders auf die Länder ab, in denen es noch keine getrennten Sammelsysteme für Alttextilien gibt. Europaweit sollen so fast 90 % der gebrauchten Textilien, nach Angaben der EU, in der Verbrennung landen, obwohl die Textilien einem Recyclingverfahren hinzugefügt werden könnten.
Aufgrund des weit ausgebauten Netzes von Sammelcontainern durch private und gemeinnützige Unternehmen und das Angebot der Abgabe an vielen Recyclinghöfen, können in Deutschland bereits jetzt ca. 64 % der Alttextilien dem Recyclingprozess hinzugefügt werden.
Um optimale Ergebnisse beim Recycling zu erhalten, ist eine getrennte Sammlung unumgänglich.
Nur wie sieht diese getrennte Sammlung aus?
Das Material muss „sortenrein“ und „recycelfähig“ sein.
Was heißt sortenrein?
Außschließlich gebrauchte Haushalts- und Bekleidungstextilien wie Hemden, Schuhe, Mützen, Bettwäsche, Trocken- oder Badetücher etc. gehören in die Sammlung.
Was heißt recycelfähig?
Saubere, intakte Textilien
Was gehört nicht dazu?
Verschmutzte, kaputte oder nasse Bekleidung, Textilreste, Schneidereiabfälle, Teppiche, Teppichboden, Matratzen, defekte Taschen, etc.. Sie würden die sauberen Textilien in den Sammelcontainern nur kontaminieren und damit unbrauchbar machen, was wiederum den Recyclingprozess erschwert.
Wichtig: Stark verschmutzte oder kaputte Kleidungsstücke, die nicht mehr recycelbar sind, können weiterhin über den Restmüll entsorgt werden. Dies steht nicht im Widerspruch zur Nachhaltigkeit oder Ressourcenschonung.
Daher bleiben keine Restabfallbehälter stehen, wenn dort Alttextilien entsorgt werden und demzufolge ergeht auch keine Geldbuße.