Restabfalltonne

Restabfall:

In die graue Tonne gehören alle Abfälle, die sich nicht wiederverwerten lassen, die also nach Abfalltrennung in Papier, Bioabfälle, Leichtverpackungen und Altglas übrig bleiben.

Entsorgungsweg:

Verbrennung im Müllheizkraftwerk

Überlassungspflicht?

Ja. Restabfall ist Beseitigungsabfall, d. h. er kann keiner weiteren Verwertung mehr zugeführt werden. Als solcher ist dieser sowohl von privaten Haushalten als auch von Gewerbetreibenden/öffentlichen Einrichtungen dem Landkreis Stendal zur Entsorgung zu überlassen.

Ihre Befüllung:

  • Deckel muss sich noch schließen lassen;
  • Abfälle nicht verdichten oder in die Tonne einstampfen;
  • Tonne darf nicht zu schwer sein;
    max. Einfüllgewicht:

40l Restabfallsack

60l Behälter

80l Behälter

120l Behälter

240l Behälter

1,1 m³ Behälter

16 kg

24 kg

32 kg

48 kg

96 kg

440 kg

Ihre Bereitstellung:

  • frühestens ab 18:00 Uhr vor dem und spätestens bis 6:00 Uhr am Abfuhrtag
  • am öffentlichen Straßenrand bzw. vom Landkreis zugewiesenen Bereitstellungsplatz
  • 1,1 m3-Container angebremst

Regel-Abfuhrrhythmus:

4-wöchentlich (siehe Terminteil)

Leerungsgebühren:

40l-Sack

80l-Sack

60l-Behälter

80l-Behälter

120l-Behälter

240l-Behälter

1,1 m³-Behälter

2,15 EUR

4,30 EUR

2,16 EUR

2,88 EUR

4,32 EUR

8,64 EUR

39,60 EUR