Leichtverpackungen (gelbe Tonne)

Leichtverpackungen:

sind gebrauchte Verkaufsverpackungen aus Kunststoff und Metallen sowie aus Verbundstoffen (Gemisch aus Papier, Kunststoff, Aluminium wie z. B. Tetrapak)

Entsorgungsweg:

Verwertung durch Recycling

Überlassungspflicht?

Ja – für private Haushalte
Nein – für Gewerbetreibende/öffentliche Einrichtungen

Ihre Befüllung
gelber Tonnen:

  • Abfälle lose einfüllen oder für das Sammeln im Haushalt durchsichtige Plastiktüten verwenden
  • Sammelbehälter nicht doppelt nutzen – kein Einwerfen von gefüllten gelben Säcken in die gelbe Tonne
  • von der Entsorgung ausgeschlossene Tonnen bitte wieder wegräumen und Fehlwürfe entnehmen

Ihre Bereitstellung:

  • frühestens ab 18:00 Uhr vor dem und spätestens bis 6:00 Uhr am Abfuhrtag
  • am öffentlichen Straßenrand bzw. vom Landkreis zugewiesenen Bereitstellungsplatz

Regel-Abfuhrrhythmus:

4-wöchentlich (siehe Terminteil)

Leerungsgebühren:

keine, denn der Endverbraucher hat mit dem Kauf eines (lizenzierten) Produktes die Entsorgung der Verpackung über ein duales Rücknahmesystem bereits bezahlt. Für die in Umlauf gebrachten Verpackungen entrichten die Hersteller Lizenzentgelte an den jeweiligen Systembetreiber und finanzieren damit die Entsorgung.