Gefährliche Abfälle – Batterien und Akkus

 

Kostenloses Rücknahmesystem


Batterien gehören nicht in den Hausmüll! Durch Batterierecycling können enthaltene Elemente stofflich wiederverwertet werden. Der Endnutzer von Batterien ist per Gesetz (BattG § 11 (1)) verpflichtet, diese vom Restabfall zu trennen und einer gesonderten Entsorgung zuzuführen. Durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wurde im Dezember 2009 mit der Stiftung Gemeinsames Rücknahme System Batterien (kurz Stiftung GRS) ein Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien eingerichtet.

Was ist GRS?

Die Stiftung GRS Batterien ist das gemeinsame Rücknahmesystem der Hersteller für gebrauchte Gerätebatterien. Sie übernimmt die in der Batterieverordnung festgelegte Produktverantwortung für gebrauchte Gerätebatterien. Die Stiftung GRS Batterien ist eine Non-Profit-Organisation. Mehr als 900 Hersteller/Importeure nutzen inzwischen diese Dienstleistung.

Wie funktioniert es?

Das Prinzip ist einfach:
Die Stiftung GRS Batterien stellt dem Handel, öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und Gewerbebetrieben geeignete Sammelbehälter zur Verfügung und sorgt somit für die Sammlung, Sortierung und ordnungsgemäße Entsorgung.

Umweltgefährdung durch Batterien im Restabfall!

Batterien, die Schwermetalle wie Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) oder Blei (Pb) enthalten, sind besonders umweltgefährdend. Nach Batterieverordnung müssen diese Batterien mit einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Zeichen des Schwermetalls (Hg, Cd oder Pb) darunter gekennzeichnet sein. Auch nicht kennzeichnungspflichtige Stoffe können schädlich sein, so kann Nickel z. B. allergische Reaktionen hervorrufen.

Batterien und Akkus gehören grundsätzlich nicht in den Restabfall, also nicht in die graue Tonne!

Die getrennte Sammlung vermeidet einerseits gefährliche Abfälle im Restabfall und damit Umweltgefährdungen, ermöglicht andererseits durch Batterieverwertung die Rückgewinnung wertvoller Stoffe (Silber, Nickel).

Rückgabe wo?

Gerätebatterien und Akkus
können überall, wo sie verkauft wurden, unentgeltlich wieder zurückgegeben werden, unabhängig von Marke, Typ und auch davon, wo sie gekauft wurden. Außerdem werden am Schadstoffmobil Batterien unentgeltlich zurückgenommen.

Starterbatterien (Autobatterien)
für Kraftfahrzeuge können in der Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Wenn gleichzeitig mit dem Kauf einer neuen Autobatterie keine gebrauchte Batterie zurückgegeben wird, ist der Vertreiber verpflichtet, ein Rückgabepfand in Höhe von 7,50 EUR zu erheben. Bei Rückgabe der gebrauchten Batterie wird dieses dann von der Verkaufsstelle zurückerstattet.

Kontakt:

Stiftung GRS Batterien
Tel. 040 237788
Fax 040 237787
Weitere Infos auf www.grs-batterien.de